Vorgezogenes Anmeldeverfahren soll gestoppt werden

Initiativen-Sprecher Frank Nobis wirft Bürgermeister und Verwaltung „gezielt suggestive Informationspolitik“ vor

Text aus IKZ vom 9.2.2015:

Vorgezogenes Anmeldeverfahren soll gestoppt werden

Initiativen-Sprecher Frank Nobis wirft Bürgermeister und Verwaltung „gezielt suggestive Informationspolitik“ vor

Iserlohn. Die Bürgerinitiative „Schulen Bömberg“ ist „entsetzt“ über das Prozedere rund um das vorgezogene Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen. Sprecher Frank Nobis fordert den Bürgermeister in einer Stellungnahme auf, das vorgezogene Anmeldeverfahren zu stoppen und keine weiteren Anmeldungen für die geplante Gesamtschule am Bömberg zuzulassen.

„Für beide neuen Schulen sind die notwendigen Anmeldezahlen nicht erreicht worden. Warum nun laut Pressemitteilung der Stadt in dem einen Fall (Sekundarschule) von einem Nicht-Zustandekommen die Rede ist, während bei der GES Bömberg/Wiesengrund alles normal weiterlaufen soll, entzieht sich nicht nur unserem Verständnis“, schreibt Nobis.. Die Initiative wirft dem Bürgermeister und der Verwaltung zudem vor, „Eltern mittels einer gezielt suggestiven Informationspolitik und einer missverständlich-manipulativen Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens in die Irre geführt“ zu haben, indem der Eindruck erweckt worden sei, die neuen Schulen seien bereits beschlossen und es sei ausschließlich eine Anmeldung an den neuen Schulen oder später an der Real- und Hauptschule Letmathe möglich. Dieser Vorwurf gründe sich nicht nur auf Aussagen von Eltern, sondern auf ein ganzes Maßnahmenbündel. BI-Sprecher Frank Nobis zitiert etwa eine am 27. Januar im IKZ veröffentlichte Pressemitteilung der Stadt, in der es heißt, dass „eine Anmeldung an den Realschulen Bömberg und Hemberg sowie der Hauptschule Martin-Luther nicht möglich ist“. An keiner Stelle werde darauf hingewiesen, dass, wann und wo gegebenenfalls eine Anmeldung zu den Realschulen und zu Hauptschule möglich ist.

Wichtige Informationen nur an „versteckter Stelle“

Dass eine Anmeldemöglichkeit auch für die Realschulen und die Hauptschule gegeben ist, wenn die 75 bzw. 100 Anmeldungen nicht zustande kommen, lasse sich nur an „versteckter Stelle“ auf der Internetseite der Stadt ersehen. Auch in dem Anschreiben an die Eltern der Viertklässler sei der nahezu identische Wortlaut verwandt worden.

Im IKZ vom 22. Januar habe der Bürgermeister die Genehmigungsbescheide des Regierungspräsidenten für die neuen Schulen präsentiert. Im Bericht wird Dr. Ahrens zitiert, dass sich der Regierungspräsident das Recht einräumt, die Genehmigungen zu widerrufen, sollten erforderlichen Anmeldezahlen von 75 Kindern (Sekundarschule) und 100 Kindern (Gesamtschule) nicht zusammenkommen. „Ich halte das für bemerkenswert, weil diese Passage besagt, dass selbst dann, wenn die Zahlen möglicherweise knapp verfehlt werden, nicht zwangsläufig eine Rücknahme der Genehmigung erfolgen würde, sondern dies im Ermessen der Bezirksregierung liegt“, so der Bürgermeister wörtlich. Mit dieser Aussage, so BI-Sprecher Nobis, werde suggeriert, als würde die Gesamtschule Bömberg selbst dann errichtet, wenn 100 Anmeldungen nicht zustande kommen. Diese Aussage zum Ermessen des Regierungspräsidenten widerspreche dem Schulgesetz NRW und dem Ratsbeschluss vom 28.Oktober in dem es heißt, dass die Realschule Bömberg weiterbesteht, wenn nicht mindestens 100 Kinder angemeldet werden.

Harsche Kritik äußert Nobis auch daran, dass der Fragenkatalog der Initiative zur Errichtung einer zweiten Gesamtschule am Bömberg erst einen Tag, nachdem die Anmeldefrist verstrichen sei, schriftlich beantwortet worden sei. Stattdessen habe die Stadt Informationsveranstaltung zu den neuen Schulen durchgeführt, ohne auf die Probleme bei einer Errichtung am Bömberg einzugehen. Aus dem Antwortschreiben werde nun deutlich,

  • dass die Gesamtkosten eines Schulbaus am Bömberg noch ungeklärt sind und weitaus höher liegen werden, als die  im Ratsbeschluss angegebene Kostenschätzung zur Erfüllung des Raumprogramms in Höhe von 16,725 Millionen Euro.
  • die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Schulbaus am Bömberg „noch nicht in vollem Umfang geprüft werden konnte“ und das Verfahren „ergebnisoffen“ sei.
  • bislang kein weiterer Schulhof am Neubau geplant sei, dies aber „kein Verstoß gegen verpflichtende Schulbaurichtlinien“ sei und „die Fläche unterschritten werden“ könne. Es gebe schließlich heute  „weitergehende Angebote z.B. in Sporthallen und Betreuungsbereichen“.

 

Kritik an fehlenden Aussagen zum Standort Seilersee

Insbesondere das Vorenthalten der letzten beiden Punkte gegenüber den Eltern vor dem Anmeldeverfahren nehme Einfluss auf deren Entscheidungsfindung. Insbesondere diese Punkte seien dem Bürgermeister schon lange bekannt gewesen.
Auch zu dem von Professor Dietrich Walther vorgeschlagenen Alternative-Standort am Seilersee nimmt Nobis Stellung. Anfang Dezember sei die Verwaltung beauftragt worden, das Angebot und eine Realisierung am Seilersee zu prüfen. Die Mitteilung des Ergebnisses dieser Prüfung stehe noch aus. „Zum Vergleich: Zwischen der Beauftragung und Erstellung/Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie für eine Gesamtschule Bömberg lagen gerade einmal drei Wochen.“ Auch hier scheine die mangelnde Information über die Eignung des Standortes „Mittel der Suggestion zu sein, da viele Eltern darauf hoffen/spekulieren, dass die Gesamtschule am Seilersee errichtet wird“. Tatsächlich sei aus Politikerkreisen zu erfahren, dass in Politik und Verwaltung inzwischen bekannt sei, dass der Standort Seilersee ungeeignet sein soll, weil das Gebäude zu klein (Ratsmitglied Herbers) und angesichts des Alters aus energetischen/Klimaschutzgründen ungeeignet sei (GRÜNEN-Mitglieder Haberle und Olbrich). Laut CDU zeigen zudem „erste grobe interne Planungen, dass auf Grund der fehlenden Flächen (Aula, Sporthallen, Verwaltungsräume etc.) ausdrücklich nicht davon ausgegangen werden kann, dass am Standort Seilersee jemals eine Gesamtschule entstehen kann“.

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