„Bei Genehmigung Zweifel an sachlich-fachlicher Prüfung“

Stadtschulpflegschaft nimmt in Schreiben an Bezirksregierung kritisch zu Schulwahl-Ergebnissen Stellung

Text aus IKZ vom 19.2.2015:

„Bei Genehmigung Zweifel an sachlich-fachlicher Prüfung“

Stadtschulpflegschaft nimmt in Schreiben an Bezirksregierung kritisch zu Schulwahl-Ergebnissen Stellung

Iserlohn. „Sollte es unter diesen Umständen tatsachlich zur Genehmigung durch Ihre Behörde kommen, zweifeln wir an einer uns im Gespräch vom 24. November 2014 zugesicherten sachlichen und fachlichen Prüfung. Mehr noch sehen wir uns in unseren Vermutungen bestätigt, dass allein der politische Wille, der in dem Ratsbeschluss zum Ausdruck kommt, ohne weitere fachliche Prüfung durch die zuständige Behörde alleine aufgrund parteilicher Verbindung umgesetzt wird.“ So endet eine Stellungnahme der Stadtschulpflegschaft an die Leiterin der Schulbehörde beim Regierungspräsidenten Susanne Blasberg-Bense zu dem jüngst durchgeführten Anmeldeverfahren für die Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Die Heimatzeitung dokumentiert das Schreiben, das von Anja Breer und Knut Behrens unterzeichnet wurde, in Auszügen:

Wird Mindestanmeldezahl am Ende doch unterschritten?

„Gemäß den politischen Mehrheiten im Rat sollte der Elternwille darüber entscheiden, wie die Schullandschaft in Iserlohn in den nächsten Jahren aussehen soll. Zur Wahl standen zunächst die drei Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Die RS Hemberg und Bömberg, sowie die Hauptschule Martin-Luther standen nicht mehr zur Wahl. Das Wahlrecht der Eltern war damit eingeschränkt. Durch das jetzt mögliche Ummelden an die beiden vorgenannten Schulen artikulieren die Eltern den tatsächlichen Willen, welche Schule sie für ihr Kind als Wunschschule wählen. Der tatsächliche Elternwille lässt sich u. E. nur aus den dann zustande kommenden Anmeldezahlen abbilden.

...Mittlerweile steht fest, dass die Sekundarschule, aufgrund „ .. erheblicher Unterschreitung der geforderten Mindestanmeldezahl von 75 Schülern ...“ (Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 6. Dezember), nicht errichtet wird. Die Gesamtschule Bömberg wird errichtet, da sich innerhalb des verlängerten Anmeldeverfahrens, am 10. und 11.02.15, noch acht weitere Schülerinnen und Schüler angemeldet haben, wodurch sich die Anmeldezahl von 97 auf 105 erhöht hat. Wir gehen davon aus, dass der 11.02.15 als Stichtag für eine Entscheidung festgelegt wurde.

Die Entscheidung zur Errichtung basiert damit auf einer Überschreitung der geforderten Mindestanmeldezahl von gerade einmal fünf Schülerinnen und Schülern. Berücksichtigt man nun, dass Eltern, die ihre Kinder bereits an einer der Gesamtschulen angemeldet haben, ihre Kinder wieder abmelden werden, um sie an der nun wieder innerhalb des regulären Anmeldeverfahrens zur Wahl stehenden Realschule am Hemberg bzw. Hauptschule Martin-Luther anzumelden, besteht die Möglichkeit, dass die geforderte Mindestanmeldezahl an der Gesamtschule Bömberg nicht unerheblich unterschritten wird. Die zukunftsfähige Schulentwicklung für die Gesamtschule Bömberg sehen wir unter diesen Umständen mehr als gefährdet.

Keine Schule unterstützt mit Stellungnahme den Beschluss

Die Zahlen der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung vom 01.12.14 gehen bei Start der Schule in 2015 von 120 Schülerinnen und Schülern aus. Also würde bereits nach sechs Jahren erstmalig die geforderte Zahl von 100 Anmeldungen unterschritten. Diese Prognosen werden schon jetzt durch das tatsächliche Anmeldeergebnis (105 Anmeldungen) widerlegt. Ebenso sind die in der Prognose unterstellten Verteilungen der Schüler, die zu den auslaufenden Schulen gegangen waren, durch das tatsächliche Anmeldeergebnis widerlegt. Diese Tatsache wird auch durch die Möglichkeit der Ummeldungen von Gesamtschule zur Realschule Hemberg und Hauptschule Martin-Luther noch verstärkt. Es ist damit zu rechnen, dass nach fünf Jahren die für eine Gesamtschule geforderte Vierzügigigkeit nicht mehr erreicht wird.

...Wir bezweifeln des Weiteren, dass die Stellungnahmen der Schulleiter der übrigen weiterführenden Schulen in den verwaltungsrechtlichen Prüfungen der Bezirksregierung Berücksichtigung finden. Der am 28.10.14 erfolgte Ratsbeschluss wird in keiner Stellungnahme einer Schule unterstützt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Schulleiter haben mehrmals in Redebeitragen der Schulausschusssitzungen auf die möglichen Folgen für die verbleibenden Schulen hingewiesen. Letztmalig in der Schulausschusssitzung am 04.02.15.

Innerhalb unseres gemeinsamen Gesprächs am 24.11.14 haben Sie uns zugesichert, dass im Genehmigungsverfahren auch die räumlichen Aspekte einer Prüfung unterzogen werden. Entsprechend uns vorliegender Informationen sind die Prüfungsverfahren seitens der Stadt Iserlohn noch gar nicht abgeschlossen. Aufgrund erheblicher Unwägbarkeiten hinsichtlich des geplanten Areals steht derzeit noch gar nicht fest wo die Gesamtschule errichtet werden kann. Ein ebenso unsicherer Aspekt zeigt sich in den Gesamtkosten, die mit 16 Mio. beziffert werden, aber aufgrund der vorgenannten Problematik auch weitaus höher ausfallen können. lm Hinblick darauf, dass an fast allen Schulen Iserlohns erhebliche Investitionen anstehen, nicht zuletzt durch die Umsetzung der Inklusion an den Schulen, sehen wir Eltern seitens der Bezirksregierung die Notwendigkeit, die Genehmigung auch von Seiten der Investitions- und Folgekosten zu prüfen.

Wesentliche Aspekte bleiben nach wie vor ungeprüft

Es geht uns nicht darum, eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens zu verhindern. Wir unterstützen ausdrücklich den Wunsch vieler Eltern nach mehr Plätzen des längeren gemeinsamen Lernens, doch sprechen wir auch für die Eltern an den neuen und den bestehenden Schulen, die in erster Linie ein qualitativ gutes Unterrichtsangebot auf Jahre gesichert sehen wollen. Wir appellieren mit diesem Schreiben an Ihre Verantwortung, denn es ist weder dem Schulträger, noch uns Bürgern und Eltern und noch weniger unseren Schülerinnen und Schülern geholfen, wenn wesentliche Aspekte weder auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit, noch auf Nachhaltigkeit geprüft werden.“