Stadt weist Unterstellungen der Rechtswidrigkeit zurück
Stellungnahme von Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens und der 1. Beigeordneten und Schul-Ressortleiterin Katrin Brenner
Text aus IKZ vom 11.2.2015:
Stadt weist Unterstellungen der Rechtswidrigkeit zurück
Stellungnahme von Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens und der 1. Beigeordneten und Schul-Ressortleiterin Katrin Brenner
Iserlohn. Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens und die 1. Beigeordnete und Schul-Ressortleiterin Katrin Brenner nehmen zu dem Offenen Brief der BI „Schulen Bömberg“ vom 6. Februar wie folgt Stellung:
„Sehr geehrter Herr Dr. Nobis, in einem offenen Brief der ,BI Schulen Bömberg’ äußern Sie sich erneut in öffentlicher Weise im Verfahren betreffend die Errichtung einer Gesamtschule am Bömberg, um auf die Durchführung des verlängerten Anmeldeverfahrens Einfluss zu nehmen und die Schulwahlentscheidung der betroffenen Eltern inhaltlich zu beeinflussen.
Es besteht Anlasszur Klarstellung
Sie fordern die sofortige Beendigung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für diese weitere Schule des gemeinsamen Lernens und machen geltend, die Vorgehensweise der Verwaltung stehe im Widerspruch zu den verbindlichen Entscheidungen des Rates der Stadt und sei geprägt von mangelnder Elterninformation und unzulässiger Beeinflussung der freien Elternentscheidung bei der Schulwahl, dies bis hin zu strafrechtlich zu bewertendem Manipulieren der Erziehungsberechtigten.
Angesichts der Massivität der gegen die Verwaltung erhobenen Anwürfe, aber auch im Hinblick darauf, dass Sie die interessierte Öffentlichkeit mit sachlich unzutreffenden Darstellungen zu den tatsächlichen wie den rechtlichen Gegebenheiten versehen, besteht Anlass zu der nachfolgenden Klarstellung:
1. Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 28.10.2014 mit Mehrheit den Beschluss zur Errichtung einer Sekundarschule Hemberg und einer Gesamtschule Bömberg zum Schuljahr 2015/16 gefasst. Damit hat der Rat der (Schul-)Verwaltung den klaren Auftrag erteilt, die weiteren Verfahrensschritte zur Bedarfsermittlung und zur Genehmigung der Errichtung durch die Bezirksregierung als der oberen Schulaufsichtsbehörde durchzuführen. Die Genehmigungen wurden am 22.1.2015 vom Regierungspräsidenten an die Stadt übergeben. Versehen sind die Errichtungsgenehmigungen mit der verwaltungsrechtlichen Auflage des Widerrufsvorbehalts, von dem die Bezirksregierung nach Ermessen Gebrauch machen kann, wenn die Voraussetzungen für die Schulerrichtung endgültig nicht erreicht sind. Vor der Erteilung der Genehmigungen war bereits von der Bezirksregierung angeregt worden, die Bedarfsermittlung in Ergänzung der vorhabenbezogenen Schulentwicklungsplanung durch ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ zu führen. Auf dem Boden des mit der Bezirksregierung abgestimmten Verfahrens führt die Verwaltung dieses in gesetzeskonformer Weise aus. Sollten Sie, Herr Dr. Nobis, daran interessiert sein, die verwaltungsrechtlichen Zusammenhänge zu verstehen, können diese Ihnen im Hause gern in einem persönlichen Gespräch weiter erläutert werden.
Es liegt kein Grund vor, das Anmeldeverfahren zu stoppen
2. Es liegt ersichtlich kein Grund vor, das vorgezogene Anmeldeverfahren zu stoppen. Dieses wird vielmehr, wie auch in den Elterninformationen angekündigt, am Dienstag, 10. Februar, und Mittwoch, 11. Februar, verlängert und bleibt beschränkt auf die Schulen des gemeinsamen Lernens, inzwischen also die Gesamtschule Nußberg und Bömberg. Am Nachmittag des 11. Februar wird das Ergebnis des vorgezogenen Anmeldeverfahrens feststehen. Dieses Ergebnis wird umgehend der Bezirksregierung mitgeteilt. Dann steht fest, welche Schulen in Iserlohn für das weitere Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2015/16 zur Verfügung stehen. Dieses wird dann vom 18. Februar bis zum 24. Februar durchgeführt.
3. Auch die Verlängerung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Gesamtschule Bömberg ist rechtlich einwandfrei. Bereits im Vorfeld des vorgezogenen Anmeldeverfahrens ist mit der Bezirksregierung abgestimmt worden, dass eine Verlängerung erfolgen kann, wenn in einem ersten Durchgang der Anmeldung die erforderliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern geringfügig verfehlt wird. Das ist bei der Gesamtschule Bömberg der Fall. Inzwischen liegt auch die Genehmigung der Bezirksregierung zu dem Verlängerungswunsch der Stadt vor. Die Verlängerung des Anmeldeverfahrens bei der Neuerrichtung von Schulen ist im Übrigen landesweit durchaus üblich und findet gegenwärtig auch andernorts in Nordrhein-Westfalen statt. Um eine Besonderheit in Bezug auf Iserlohn handelt es sich dabei nicht.
Umsetzung des Ratsbeschlusses
4. Es ist eine allseits unbestrittene Tatsache, dass für die Errichtung von neuen Schulen und die Durchführung von vorgezogenen Anmeldeverfahren eine ausführliche Information der Eltern der Kinder in den vierten Klassen notwendig und von elementarer Bedeutung ist. Diese Informationsveranstaltungen wurden durch die Schulverwaltung gewissenhaft und sorgfältig durchgeführt, wobei jeweils das pädagogische Konzept der geplanten neuen Schulen des gemeinsamen Lernens, aber auch der Ablauf des vorgezogenen Anmeldeverfahrens (mit der Möglichkeit der Verlängerung) im Vordergrund standen. Auch insoweit war die schulrechtskonforme Umsetzung des Ratsbeschlusses maßgeblich für das Handeln der Verwaltung.
5. Aus diesem Grund weisen wir die Unterstellungen in Ihrem Brief bezüglich einer „mangelhaften und suggestiven Informationspolitik“, einer „unzulässigen Wahlbeeinflussung“, einer „missverständlich-manipulativen Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens“, einer „Rechtswidrigkeit“ und einer „Wahlmanipulation“ entschieden zurück.
