Newsletter Nr. 2 vom 29.01.2015

Bürgerinitiative "Schulen Bömberg" 

Liebe Mitglieder der Bürgerinitiative „Schulen Bömberg“, liebe Unterstützer und Interessenten,
 
Wir benötigen Ihre Mithilfe!
 
In wenigen Tagen (31.1. – 5.2. und 9.2 – 13.2.) beginnt das von uns mit Spannung erwartete vorgezogene Anmeldeverfahren für die neuen Schulen, also auch für die geplante Gesamtschule am Bömberg. Werden mindestens 100 Kinder angemeldet, wird die neue Gesamtschule eingerichtet und die bestehende Realschule Bömberg wird aufgelöst werden. Sollten nicht mindestens 100 Kinder verbindlich angemeldet werden, bleiben die Realschulen Bömberg und am Hemberg sowie die Martin Luther-Hauptschule weiterhin bestehen. Die Eltern können ihre Kinder dann ab dem 18. Februar 2015 an diesen Schulen anmelden. Aus unserer Sicht wäre es natürlich wünschenswert, wenn die 100 Anmeldungen nicht zustande kommen, um dadurch schon zum jetzigen frühen Zeitpunkt den geplanten Neubau am Bömberg zu verhindern. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass uns aus der Frage, welche Schulen für Iserlohn die richtigen sind, heraushalten wollen (dazu gibt es in unserer Bürgerinitiative auch ganz unterschiedliche Meinungen), wir halten aber den Standort Bömberg für die geplante Gesamtschule als ungeeignet, möglicherweise sogar baurechtlich unzulässig und falsch.
 
Leider werden aber aus unserer Sicht die betroffenen, jetzt zur Anmeldung ihrer Kinder berufenen Eltern durch die Stadt Iserlohn mittels einer gezielt suggestiven Informationspolitik und eine missverständlich-manipulative Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens in die Irre geführt.

Durch ein ganzes Maßnahmenbündel wird der (falsche) Eindruck, als sei die Errichtung der Gesamtschule Bömberg schon genehmigt, eine Anmeldung an den Realschulen Bömberg und Hemberg sowie der Hauptschule Martin-Luther auf keinen Fall mehr möglich und als müsse im Rahmen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens in jedem Fall eine Anmeldung einer Gesamtschule Nussberg oder einer der neuen Schulen erfolgen. Wir haben inzwischen mehrfach Eltern gesprochen, die angesichts der mangelhaften Informationspolitik aus dem Rathaus davon ausgehen, sie müssten ihre Kinder nun im Rahmen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens an einer der neuen Schulen anmelden. Das ist schlichtweg falsch.

Wir bitten deshalb um Ihre Mithilfe, die nachfolgenden Informationen zu verbreiten.
Jeder von ihnen, der Eltern von Eltern von 4.-Klässlern kennt, wird gebeten, diese E-Mail und/oder die nachfolgenden Informationen an die betroffenen Eltern weiterzuleiten.
Wir bitten auch nochmals darum, unsere Internetseite (www.BI-boemberg.de) bekannter zu machen und auf die dort enthaltenen weitergehenden Informationen hinzuweisen.
Wir würden uns auch freuen, wenn der ein oder andere sich noch intensiver an der öffentlichen Diskussion beteiligen würde, sei es durch Leserbriefe, über Facebook oder allgemein im Bekanntenkreis.
 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin:
 

  • Für den Fall, dass die Gesamtschule Bömberg und die Sekundarstufe Hemberg nicht eingerichtet werden, können Eltern ihre Kinder im Rahmen des normalen Anmeldeverfahrens in der Zeit vom 18. bis 24. Februar an allen bisher weiterführenden Schulen, also auch an den Realschulen Bömberg und am Hemberg sowie in der Hauptschule Martin Luther anmelden. Alle anders lautenden Informationen sind falsch.
  • Niemand ist verpflichtet, sein Kind bereits im Rahmen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens an einer der neuen Schulen anzumelden.
  • Niemand, der sein Kind eine Gesamtschule Nussberg anmelden will, ist verpflichtet, eine so genannte „Staffelanmeldung“ nach dem Motto „ich möchte mein Kind einer Gesamtschule Nussberg anmelden, wenn die Aufnahme dort aus Kapazitätsgründen abgelehnt wird, möchte ich mein Kind einer Gesamtschule Bömberg anmelden“ vorzunehmen (dies ist auch auf gar keinem Fall zu empfehlen, siehe dazu sogleich unten; nach den Anmeldezahlen am Nussberg des vergangenen Jahres ist auch nicht mit entsprechenden Ablehnung zurechnen)
  • Wer sein Kind zur Gesamtschule Bömberg anmeldet, muss damit rechnen, dass sein Kind nach dem vorläufigen Bauzeitenplan der Stadt mindestens bis Mitte 2019 auf einer Baustelle und in einem Provisorium unterrichtet wird.

Mit folgendem Maßnahmenbündel  versucht die Stadt den (freien) Elternwillen zu eine Anmeldung an den geplanten Schulen zu beeinflussen:
 
1.      In der am 27.1. im IKZ veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt zum Anmeldeverfahren  heißt es wörtlich:
 
„Im Rahmen eines so genannten vorgezogenen Anmeldeverfahrens können von Samstag, 31. Januar, bis Donnerstag, 5. Februar(…)  an der Gesamtschule Nussberg und an den neu geplanten Schulen Gesamtschule Wiesengrund / Bömberg und  Sekundarschule Hemberg angemeldet werden.
(…)
Eine Anmeldung an den Realschulen Bömberg und Hemberg sowie der Hauptschule Martin-Luther ist nicht möglich.“
 
Es wird in dieser Mitteilung an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass, wann und wo gegebenenfalls eine Anmeldung zu den Realschulen und zu Hauptschule möglich ist. Das aber tatsächlich eine Anmeldemöglichkeit auch für die Realschulen und die Hauptschule gegeben ist, wenn die 75 bzw. 100 Anmeldungen nicht zustande kommen,  lässt sich lediglich an versteckter Stelle auf der Internetseite der Stadt Iserlohn ersehen.
 
2.      Zurzeit versucht die Verwaltung von der Bezirksregierung eine Genehmigung zu erlangen, im Rahmen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens die Genehmigung einer so genannten „Staffelanmeldung“ zu erhalten, nach der die Eltern, die ihr Kind zu Gesamtschule Nussberg anmelden wollen, auf einem Anmeldeformular ankreuzen sollen, dass sie ihr Kind für den Fall, dass es am Nussberg aus Kapazitätsgründen nicht angenommen wird, zur Gesamtschule Bömberg anmelden.
Wir raten dringend davon ab, eine solche „Alternativanmeldung“ abzugeben, um eine Annahme des Kindes am Nussberg nicht zu gefährden. Denn neben der Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Anmeldung ist bislang völlig ungeklärt, nach welchen Kriterien dann die Kinder für die Gesamtschule Nussberg ausgewählt werden: Wir befürchten, dass dann am Nussberg die Kinder bevorzugt werden könnten, die keine „Alternative Bömberg“ angegeben haben und alle anderen Kinder dem Bömberg zugeteilt werden, um dort die 100 erforderlichen Anmeldungen zu erreichen.
 
3.      Hinzu kommt, dass Einzelgespräche mit allen Eltern geführt werden sollen, deren Kinder nicht an der Gesamtschule Nussberg angenommen werden, mit der Maßgabe, diese zu überzeugen, dann an der  Gesamtschule Bömberg anzumelden.

4.      Im IKZ v. 22.1. präsentiert Bürgermeister Dr. Ahrens stolz die Genehmigungsbescheide des Regierungspräsidenten für die neuen Schulen (die inhaltlich jedoch nicht – wie es verstanden werden könnte – schon eine endgültige Einrichtung der Schulen bedeuten, sondern lediglich, dass die formalen Voraussetzungen vorläufig erfüllt sind) und lässt sich wie folgt zitieren:
„ (…) Ahrens, der einen gleichlautenden Passus in den beiden Genehmigungsbescheiden für besonders erwähnenswert hält. Demzufolge räumt sich der Regierungspräsident das Recht ein, die Genehmigungen zu widerrufen, sollten für die beiden Schulen nicht die erforderlichen Anmeldezahlen von 75 Kindern (Sekundarschule) und 100 Kindern (Gesamtschule) zusammenkommen. Bürgermeister Dr. Ahrens: „Ich halte das für bemerkenswert, weil diese Passage besagt, dass selbst dann, wenn die erforderlichen Zahlen möglicherweise knapp verfehlt werden, nicht zwangsläufig eine Rücknahme der Genehmigung erfolgen würde, sondern dies im Ermessen der Bezirksregierung liegt.“ (www.derwesten.de/ikz/staedte/iserlohn/genehmigung-fuer-neue-schulen-id10264227.html#plx467863339)
 
Auch mit dieser Aussage wird unseres Erachtens suggeriert, als würde die Gesamtschule Bömberg selbst dann errichtet, wenn die erforderlichen 100 Anmeldungen nicht zustande kommen, so dass es letztlich gar keinen Zweck habe, sein Kind dort nicht anzumelden und auf den eventuellen Erhalt der Realschule zu hoffen.
Diese Interpretation bzw. Aussage des Bürgermeisters eines möglichen Ermessens des Regierungspräsidenten ist schlichtweg falsch, rechtlich unzutreffend und widerspricht eindeutig dem Schulgesetz NRW, das zur Errichtung der Gesamtschule zwingend 100 Anmeldungen voraussetzt und auch dem umzusetzenden Ratsbeschluss vom 28.10.2014. Dort heißt es unter Punkt 3. ausdrücklich, dass die Realschule Bömberg weiterbesteht, wenn nicht mindestens 100 Kinder angemeldet werden.
 
 
5.      Unser Fragenkatalog an die Stadt Iserlohn, dessen Beantwortung den Widersinn und die baurechtlich wahrscheinlich sogar unmögliche Errichtung einer Gesamtschule am Bömberg offenbart, ist nach wie vor unbeantwortet. In der Ratssitzung vom 16. Dezember 2014 hatte der Bürgermeister uns noch ausdrücklich zugesichert, die Fragen noch vor dem Anmeldeverfahren zu beantworten. Dies ist nach wie vor nicht geschehen. Unsere nochmalige schriftliche Nachfrage, wann mit einer Beantwortung zu rechnen sei, blieb nunmehr im Rathaus völlig unbeantwortet. Dabei ist kaum vorstellbar, dass die Antworten der Stadt nicht bereits vorliegen.
Stattdessen hat die Stadt mehrere Informationsveranstaltung zu den neuen Schulen durchgeführt, in denen mit einem vermeintlich guten Schulkonzept für die neuen Schulen geworben worden ist, ohne jedoch auf die Probleme bei einer Errichtung am Bömberg, die durch unsere Fragen aufgeworfen worden sind, einzugehen. Dass ein gutes Schulkonzept auch entsprechende Schulräume benötigt, wurde in den Info-Veranstaltungen jeweils lediglich auf Nachfrage, ansonsten nicht erwähnt.

6.      Am 8. Dezember 2014 wurde der Verwaltung durch Herrn Prof. Walther ein Alternativangebot zur Errichtung der Gesamtschule auf dem Campusgelände am Seilersee unterbreitet. Unmittelbar danach wurde die Verwaltung beauftragt, das Angebot und eine Realisierung am Seilersee zu prüfen. Auch die Mitteilung des Ergebnisses dieser Prüfung steht noch aus, obwohl inzwischen knapp zwei Monate verstrichen sind und der Beginn des vorgezogenen Anmeldeverfahrens unmittelbar bevorsteht. (Zum Vergleich: Zwischen der Beauftragung und Erstellung/Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie für eine Gesamtschule Bömberg (MTT-Gutachten) lagen gerade einmal drei Wochen!). Auch hier scheint die mangelnde Information der Eltern und Bürger über die ( ggf. mangelnde) Eignung des Seilersee-Standortes Mittel der Suggestion zu sein, da viele Eltern (z.B. Elterninitiative 2. Gesamtschule in Iserlohn) darauf hoffen/spekulieren, dass die Gesamtschule am Seilersee errichtet wird. Tatsächlich ist inzwischen aus Politikerkreisen zu erfahren, dass (zumindest in der Politik und Verwaltung) inzwischen bekannt sei, dass der Standort Seilersee ungeeignet sein soll, weil das angebotene Gebäude zu klein (Ratsmitglied Herbers) und angesichts des Alters des Gebäudes aus energetischen/Klimaschutzgründen ungeeignet sei (GRÜNEN-Mitglieder Haberle und Olbrich).
 
Aus all dem ist unseres Erachtens der Verdacht ersichtlich, dass auf den (freien) Elternwillen durch unzureichende oder vorenthaltene Informationen eingewirkt werden soll, um „um jeden Preis“ die neuen Schulen zu errichten!
 
Helfen Sie mit, eine angemessene Aufklärung der betroffenen Eltern zu betreiben!
 
 
Ihr
 
Dr. Frank Nobis – als Sprecher der BI „Schulen Bömberg“


 



 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.