Stadt weist Unterstellungen der Rechtswidrigkeit zurück

Stellungnahme von Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens und der 1. Beigeordneten und Schul-Ressortleiterin Katrin Brenner

Text aus IKZ vom 11.2.2015:

Stadt weist Unterstellungen der Rechtswidrigkeit zurück

Stellungnahme von Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens und der 1. Beigeordneten und Schul-Ressortleiterin Katrin Brenner

Iserlohn. Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens und die 1. Beigeordnete und Schul-Ressortleiterin Katrin Brenner nehmen zu dem Offenen Brief der BI „Schulen Bömberg“ vom 6. Februar wie folgt Stellung:
„Sehr geehrter Herr Dr. Nobis, in einem offenen Brief der ,BI Schulen Bömberg’ äußern Sie sich erneut in öffentlicher Weise im Verfahren betreffend die Errichtung einer Gesamtschule am Bömberg, um auf die Durchführung des verlängerten Anmeldeverfahrens Einfluss zu nehmen und die Schulwahlentscheidung der betroffenen Eltern inhaltlich zu beeinflussen.

Es besteht Anlasszur Klarstellung

Sie fordern die sofortige Beendigung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für diese weitere Schule des gemeinsamen Lernens und machen geltend, die Vorgehensweise der Verwaltung stehe im Widerspruch zu den verbindlichen Entscheidungen des Rates der Stadt und sei geprägt von mangelnder Elterninformation und unzulässiger Beeinflussung der freien Elternentscheidung bei der Schulwahl, dies bis hin zu strafrechtlich zu bewertendem Manipulieren der Erziehungsberechtigten.
Angesichts der Massivität der gegen die Verwaltung erhobenen Anwürfe, aber auch im Hinblick darauf, dass Sie die interessierte Öffentlichkeit mit sachlich unzutreffenden Darstellungen zu den tatsächlichen wie den rechtlichen Gegebenheiten versehen, besteht Anlass zu der nachfolgenden Klarstellung:

1. Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 28.10.2014 mit Mehrheit den Beschluss zur Errichtung einer Sekundarschule Hemberg und einer Gesamtschule Bömberg zum Schuljahr 2015/16 gefasst. Damit hat der Rat der (Schul-)Verwaltung den klaren Auftrag erteilt, die weiteren Verfahrensschritte zur Bedarfsermittlung und zur Genehmigung der Errichtung durch die Bezirksregierung als der oberen Schulaufsichtsbehörde durchzuführen. Die Genehmigungen wurden am 22.1.2015 vom Regierungspräsidenten an die Stadt übergeben. Versehen sind die Errichtungsgenehmigungen mit der verwaltungsrechtlichen Auflage des Widerrufsvorbehalts, von dem die Bezirksregierung nach Ermessen Gebrauch machen kann, wenn die Voraussetzungen für die Schulerrichtung endgültig nicht erreicht sind. Vor der Erteilung der Genehmigungen war bereits von der Bezirksregierung angeregt worden, die Bedarfsermittlung in Ergänzung der vorhabenbezogenen Schulentwicklungsplanung durch ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ zu führen. Auf dem Boden des mit der Bezirksregierung abgestimmten Verfahrens führt die Verwaltung dieses in gesetzeskonformer Weise aus. Sollten Sie, Herr Dr. Nobis, daran interessiert sein, die verwaltungsrechtlichen Zusammenhänge zu verstehen, können diese Ihnen im Hause gern in einem persönlichen Gespräch weiter erläutert werden.

Es liegt kein Grund vor, das Anmeldeverfahren zu stoppen

2. Es liegt ersichtlich kein Grund vor, das vorgezogene Anmeldeverfahren zu stoppen. Dieses wird vielmehr, wie auch in den Elterninformationen angekündigt, am Dienstag, 10. Februar, und Mittwoch, 11. Februar, verlängert und bleibt beschränkt auf die Schulen des gemeinsamen Lernens, inzwischen also die Gesamtschule Nußberg und Bömberg. Am Nachmittag des 11. Februar wird das Ergebnis des vorgezogenen Anmeldeverfahrens feststehen. Dieses Ergebnis wird umgehend der Bezirksregierung mitgeteilt. Dann steht fest, welche Schulen in Iserlohn für das weitere Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2015/16 zur Verfügung stehen. Dieses wird dann vom 18. Februar bis zum 24. Februar durchgeführt.

3. Auch die Verlängerung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für die Gesamtschule Bömberg ist rechtlich einwandfrei. Bereits im Vorfeld des vorgezogenen Anmeldeverfahrens ist mit der Bezirksregierung abgestimmt worden, dass eine Verlängerung erfolgen kann, wenn in einem ersten Durchgang der Anmeldung die erforderliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern geringfügig verfehlt wird. Das ist bei der Gesamtschule Bömberg der Fall. Inzwischen liegt auch die Genehmigung der Bezirksregierung zu dem Verlängerungswunsch der Stadt vor. Die Verlängerung des Anmeldeverfahrens bei der Neuerrichtung von Schulen ist im Übrigen landesweit durchaus üblich und findet gegenwärtig auch andernorts in Nordrhein-Westfalen statt. Um eine Besonderheit in Bezug auf Iserlohn handelt es sich dabei nicht.

Umsetzung des Ratsbeschlusses

4. Es ist eine allseits unbestrittene Tatsache, dass für die Errichtung von neuen Schulen und die Durchführung von vorgezogenen Anmeldeverfahren eine ausführliche Information der Eltern der Kinder in den vierten Klassen notwendig und von elementarer Bedeutung ist. Diese Informationsveranstaltungen wurden durch die Schulverwaltung gewissenhaft und sorgfältig durchgeführt, wobei jeweils das pädagogische Konzept der geplanten neuen Schulen des gemeinsamen Lernens, aber auch der Ablauf des vorgezogenen Anmeldeverfahrens (mit der Möglichkeit der Verlängerung) im Vordergrund standen. Auch insoweit war die schulrechtskonforme Umsetzung des Ratsbeschlusses maßgeblich für das Handeln der Verwaltung.

5. Aus diesem Grund weisen wir die Unterstellungen in Ihrem Brief bezüglich einer „mangelhaften und suggestiven Informationspolitik“, einer „unzulässigen Wahlbeeinflussung“, einer „missverständlich-manipulativen Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens“, einer „Rechtswidrigkeit“ und einer „Wahlmanipulation“ entschieden zurück.

Schnuppertag an Hauptschule Martin-Luther

Informationen über Schwerpunkte und Schulprofil. Anmeldeverfahren beginnt am 18. Februar

Text aus IKZ vom 10.02.2015

Schnuppertag an Hauptschule Martin-Luther

Informationen über Schwerpunkte und Schulprofil. Anmeldeverfahren beginnt am 18. Februar

Iserlohn. Am Freitag, 13. Februar, findet in der Hauptschule Martin-Luther von 9 bis 12 Uhr ein „Tag der offenen Tür“ für die neu aufzunehmenden Schüler aus der aufzulösenden Hauptschule Im Wiesengrund statt. Gleichzeitig sind jetzt auch wieder die Grundschulen und die Eltern der vierten Klassen eingeladen, da die Hauptschule Martin-Luther wieder am Aufnahmeverfahren beteiligt ist. Informationen gibt es über die Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit und die besonderen Stärken der Hauptschule Martin-Luther. Am 18. Februar beginnt das offizielle Anmeldeverfahren im Sekretariat.

Durchgängige Förderschiene ab Jahrgang 5

Zum Profil der Schule gehört unter anderem eine durchgängige Förderschiene ab Jahrgang 5 in allen Klassen und die Feststellung von Sprachdefiziten und Unterstützung schon ab Jahrgang 5 in einem fest verankerten Sprachförderkonzept. Außerdem ist das Lernen in überschaubaren Klassengrößen gewährleistet. Weiterhin ist die Berufsorientierung ein fest verankerter Baustein im Stundenplan bereits ab Klasse 8, Stichwörter sind hier Einführung Berufswahlpass, Kompetenzcheck, Betreuung durch Joblotsen, Vorbereitung von Praktika, Bewerbungen und Übergang Schule-Beruf.

Schüler mit Migrationshintergrund mit nur wenig oder keinen Sprachkenntnissen bekommen eine Sprachförderung. Außerdem gibt es diverse Angebote im AG-Bereich: Projekte mit der Rock & Pop Fabrik (Luxuslärm), Kunstprojekte oder Technikprojekte. Angeboten wird eine Mittagspausenbetreuung durch eine sozialpädagogische Fachkraft, es gibt eine Schülerfirma und Schulpartnerschaften und Projekte mit den Firmen Dornbracht und Sudhaus. In den Klassen 9 und 10 werden Praktika angeboten.

Vorgezogenes Anmeldeverfahren soll gestoppt werden

Initiativen-Sprecher Frank Nobis wirft Bürgermeister und Verwaltung „gezielt suggestive Informationspolitik“ vor

Text aus IKZ vom 9.2.2015:

Vorgezogenes Anmeldeverfahren soll gestoppt werden

Initiativen-Sprecher Frank Nobis wirft Bürgermeister und Verwaltung „gezielt suggestive Informationspolitik“ vor

Iserlohn. Die Bürgerinitiative „Schulen Bömberg“ ist „entsetzt“ über das Prozedere rund um das vorgezogene Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen. Sprecher Frank Nobis fordert den Bürgermeister in einer Stellungnahme auf, das vorgezogene Anmeldeverfahren zu stoppen und keine weiteren Anmeldungen für die geplante Gesamtschule am Bömberg zuzulassen.

„Für beide neuen Schulen sind die notwendigen Anmeldezahlen nicht erreicht worden. Warum nun laut Pressemitteilung der Stadt in dem einen Fall (Sekundarschule) von einem Nicht-Zustandekommen die Rede ist, während bei der GES Bömberg/Wiesengrund alles normal weiterlaufen soll, entzieht sich nicht nur unserem Verständnis“, schreibt Nobis.. Die Initiative wirft dem Bürgermeister und der Verwaltung zudem vor, „Eltern mittels einer gezielt suggestiven Informationspolitik und einer missverständlich-manipulativen Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens in die Irre geführt“ zu haben, indem der Eindruck erweckt worden sei, die neuen Schulen seien bereits beschlossen und es sei ausschließlich eine Anmeldung an den neuen Schulen oder später an der Real- und Hauptschule Letmathe möglich. Dieser Vorwurf gründe sich nicht nur auf Aussagen von Eltern, sondern auf ein ganzes Maßnahmenbündel. BI-Sprecher Frank Nobis zitiert etwa eine am 27. Januar im IKZ veröffentlichte Pressemitteilung der Stadt, in der es heißt, dass „eine Anmeldung an den Realschulen Bömberg und Hemberg sowie der Hauptschule Martin-Luther nicht möglich ist“. An keiner Stelle werde darauf hingewiesen, dass, wann und wo gegebenenfalls eine Anmeldung zu den Realschulen und zu Hauptschule möglich ist.

Wichtige Informationen nur an „versteckter Stelle“

Dass eine Anmeldemöglichkeit auch für die Realschulen und die Hauptschule gegeben ist, wenn die 75 bzw. 100 Anmeldungen nicht zustande kommen, lasse sich nur an „versteckter Stelle“ auf der Internetseite der Stadt ersehen. Auch in dem Anschreiben an die Eltern der Viertklässler sei der nahezu identische Wortlaut verwandt worden.

Im IKZ vom 22. Januar habe der Bürgermeister die Genehmigungsbescheide des Regierungspräsidenten für die neuen Schulen präsentiert. Im Bericht wird Dr. Ahrens zitiert, dass sich der Regierungspräsident das Recht einräumt, die Genehmigungen zu widerrufen, sollten erforderlichen Anmeldezahlen von 75 Kindern (Sekundarschule) und 100 Kindern (Gesamtschule) nicht zusammenkommen. „Ich halte das für bemerkenswert, weil diese Passage besagt, dass selbst dann, wenn die Zahlen möglicherweise knapp verfehlt werden, nicht zwangsläufig eine Rücknahme der Genehmigung erfolgen würde, sondern dies im Ermessen der Bezirksregierung liegt“, so der Bürgermeister wörtlich. Mit dieser Aussage, so BI-Sprecher Nobis, werde suggeriert, als würde die Gesamtschule Bömberg selbst dann errichtet, wenn 100 Anmeldungen nicht zustande kommen. Diese Aussage zum Ermessen des Regierungspräsidenten widerspreche dem Schulgesetz NRW und dem Ratsbeschluss vom 28.Oktober in dem es heißt, dass die Realschule Bömberg weiterbesteht, wenn nicht mindestens 100 Kinder angemeldet werden.

Harsche Kritik äußert Nobis auch daran, dass der Fragenkatalog der Initiative zur Errichtung einer zweiten Gesamtschule am Bömberg erst einen Tag, nachdem die Anmeldefrist verstrichen sei, schriftlich beantwortet worden sei. Stattdessen habe die Stadt Informationsveranstaltung zu den neuen Schulen durchgeführt, ohne auf die Probleme bei einer Errichtung am Bömberg einzugehen. Aus dem Antwortschreiben werde nun deutlich,

  • dass die Gesamtkosten eines Schulbaus am Bömberg noch ungeklärt sind und weitaus höher liegen werden, als die  im Ratsbeschluss angegebene Kostenschätzung zur Erfüllung des Raumprogramms in Höhe von 16,725 Millionen Euro.
  • die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Schulbaus am Bömberg „noch nicht in vollem Umfang geprüft werden konnte“ und das Verfahren „ergebnisoffen“ sei.
  • bislang kein weiterer Schulhof am Neubau geplant sei, dies aber „kein Verstoß gegen verpflichtende Schulbaurichtlinien“ sei und „die Fläche unterschritten werden“ könne. Es gebe schließlich heute  „weitergehende Angebote z.B. in Sporthallen und Betreuungsbereichen“.

 

Kritik an fehlenden Aussagen zum Standort Seilersee

Insbesondere das Vorenthalten der letzten beiden Punkte gegenüber den Eltern vor dem Anmeldeverfahren nehme Einfluss auf deren Entscheidungsfindung. Insbesondere diese Punkte seien dem Bürgermeister schon lange bekannt gewesen.
Auch zu dem von Professor Dietrich Walther vorgeschlagenen Alternative-Standort am Seilersee nimmt Nobis Stellung. Anfang Dezember sei die Verwaltung beauftragt worden, das Angebot und eine Realisierung am Seilersee zu prüfen. Die Mitteilung des Ergebnisses dieser Prüfung stehe noch aus. „Zum Vergleich: Zwischen der Beauftragung und Erstellung/Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie für eine Gesamtschule Bömberg lagen gerade einmal drei Wochen.“ Auch hier scheine die mangelnde Information über die Eignung des Standortes „Mittel der Suggestion zu sein, da viele Eltern darauf hoffen/spekulieren, dass die Gesamtschule am Seilersee errichtet wird“. Tatsächlich sei aus Politikerkreisen zu erfahren, dass in Politik und Verwaltung inzwischen bekannt sei, dass der Standort Seilersee ungeeignet sein soll, weil das Gebäude zu klein (Ratsmitglied Herbers) und angesichts des Alters aus energetischen/Klimaschutzgründen ungeeignet sei (GRÜNEN-Mitglieder Haberle und Olbrich). Laut CDU zeigen zudem „erste grobe interne Planungen, dass auf Grund der fehlenden Flächen (Aula, Sporthallen, Verwaltungsräume etc.) ausdrücklich nicht davon ausgegangen werden kann, dass am Standort Seilersee jemals eine Gesamtschule entstehen kann“.

Es kann weiter ab- und angemeldet werden: Nichts ist sicher!!!

 

Text vom Stadtspiegel vom 7.2.2015:

Es kann weiter ab- und angemeldet werden: Nichts ist sicher!!!
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Das vorgezogene Anmeldeverfahren für die Gesamtschule Nußberg und für die neu geplanten Schulen Gesamtschule Wiesengrund / Bömberg und Sekundarschule Hemberg ist am Donnerstag zu Ende gegangen.
Für die  Gesamtschule Nußberg gab es 172 Anmeldungen, für die Gesamtschule Wiesengrund / Bömberg 97 und für die Sekundarschule Hemberg 51 Anmeldungen. Da die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 75 Anmeldungen für die Sekundarschule deutlich verfehlt wurde, steht fest, dass diese Schule nicht errichtet wird.

Realschule Hemberg und Martin-Luther-Schule bleiben erhalten

Damit steht auch fest, dass die Realschule Hemberg und die Hauptschule Martin Luther fortgeführt werden und Eltern ihre Kinder dort ab dem 18. Februar anmelden können.
Die Eltern, die ihre Kinder für die Sekundarschule angemeldet haben, sind von der Schulverwaltung telefonisch informiert. Die Anmeldeunterlagen werden per Post zurück geschickt.

An- und Abmeldeverfahren für Gesamtschulen um zwei Tage verlängert

Gleichzeitig wird den Eltern gesagt, dass in Abstimmung mit der Bezirksregierung das vorgezogene Anmeldeverfahren für die beiden Gesamtschulen verlängert wird:
Am Dienstag, 10., und Mittwoch, 11. Februar, jeweils von acht bis zwölf Uhr,  werden im Rahmen des verlängerten Anmeldeverfahrens die Anmeldungen angenommen:
für die Gesamtschule Nußberg im Sekretariat, Langerfeldstraße 84, und für die Gesamtschule Wiesengrund / Bömberg im Gebäude der Hauptschule Im Wiesengrund, Sekretariat, Im Wiesengrund 35.

Das verlängerte Anmeldeverfahren gilt nicht nur für die Eltern, die sich für die Sekundarschule entschieden hatten, sondern für alle Eltern, die ihr Kind für die weiterführende Schule anmelden müssen und es an einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens anmelden wollen. Die Eltern werden spätestens am 19. Februar darüber informiert, ob ihre Kinder endgültig an den Gesamtschulen angenommen sind.

Anmeldedaten für weiterführende Schulen

In der Zeit von Mittwoch, 18. Februar, bis Dienstag, 24. Februar, läuft dann wie angekündigt das normale Anmeldeverfahren für die zur Verfügung stehenden weiterführenden Schulen.
Dann kann an folgenden Schulen angemeldet werden:

Gymnasien Letmathe und An der Stenner, Märkisches Gymnasium, Realschulen Hemberg und Letmathe und Hauptschulen Martin-Luther und Letmathe. Die Anmeldungen werden jeweils in den Sekretariaten in der Zeit zwischen 8 und 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag, 19. Februar, von 16 bis 18 Uhr angenommen.

Zur Anmeldung sind immer folgende Unterlagen mitzubringen: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Original des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 mit der Schulformempfehlung, Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule (gibt es von der Grundschule), Nachweis der Alleinsorge (nur falls allein sorgeberechtigt!).

Auch Abmeldungen an der Gesamtschule Bömberg sind möglich

Was nicht in der hier abgedruckten Pressemitteilung der Stadt steht, aber für die Eltern möglicherweise wichtig ist zu wissen: Wer sein Kind jetzt an der Gesamtschule Bömberg oder Nußberg angemeldet hat, kann es angesichts der Tatsache, dass die Realschule Hemberg Bestand haben wird, wieder an der Gesamtschule Bömberg oder Nußberg abmelden und an der Hemberg-Realschule anmelden.

Info-Veranstaltung an Realschule

Anmeldungen am Hemberg nun im Rahmen des regulären Verfahrens wieder möglich

 

Text aus IKZ vom 07.02.2015

Info-Veranstaltung an Realschule

Anmeldungen am Hemberg nun im Rahmen des regulären Verfahrens wieder möglich

Iserlohn. Nachdem im Rahmen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens nur 51 Kinder statt der für die Errichtung der Schule erforderlichen 75 Kinder für die Sekundarschule Hemberg angemeldet worden sind, steht nun fest, dass die Hauptschule Martin Luther und die Realschule Hemberg zum kommenden Schuljahr nicht aufgelöst werden und Eltern ihre Kinder somit im regulären Anmeldeverfahren an den beiden Schulen anmelden können.
Kurzfristig für den10. Februar anberaumt

Die Realschule Hemberg lädt daher am Dienstag, 10. Februar, ab 18.30 Uhr zu einer kurzfristig anberaumten Informationsveranstaltung für die Eltern der Viertklässler ein, die in der Pausenhalle der Schule stattfinden wird. Interessant ist dieser Termin insbesondere auch für Eltern, die ihre Kinder im vorgezogenen Anmeldeverfahren bereits an der Sekundarschule oder Gesamtschule angemeldet haben, weil sie befürchten mussten, dass die Schulform Realschule bei einem Zustandekommen der Sekundarschule Hemberg auf Alt-Iserlohner Gebiet keine Option mehr gewesen wäre. Sie können ihre im Rahmen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens vorgenommene Anmeldung zurückziehen und ihr Kind nun auch an der Realschule Hemberg oder der Hauptschule Martin Luther anmelden.

„Die Realschule am Hemberg ist eine im Raum Iserlohn und in der Umgebung anerkannte, fest etablierte Realschule. Seit Jahrzehnten wechseln Abschlussschüler in weiterführende Schulen und sind in Ausbildungseinrichtungen und Betrieben als Auszubildende willkommen. Das ist durch das Fächerangebot und das vielfältige Schulprofil begründet. In modernen Fachräumen werden die Schülerinnen und Schüler in den MINT-Fächern unterrichtet, der Unterricht findet nach dem Lehrer-Raum-Prinzip statt“, heißt es in der Einladung der Schule.
Der Übergang von der Grundschule zur Realschule werde durch einen Kennenlernnachmittag vor den Ferien, durch eine dreitägige Kennenlernfahrt nach den Ferien und durch eine Intensivwoche mit den neuen Klassenlehrern sanft gestaltet. Alle Fünftklässler beginnen mit der Fremdsprache Englisch, in Klasse 7 kommt ein viertes Klassenarbeitsfach nach Wahl der Schüler hinzu, dazu gehört auch die Fremdsprache Französisch.

Einen zentralen Schwerpunkt bildet an der Realschule am Hemberg die Berufswahlorientierung. Jeder Schüler erhält einen Berufswahlpass, durchläuft einen Kompetenzcheck, ein Betriebspraktikum und absolviert ein Bewerbungstraining. Am Ende der Klasse 10 erreichen die Schüler entweder den mittleren Schulabschluss oder können in die gymnasiale Oberstufe übergehen.

Nähere Informationen liefert die Homepage der Schule www.rsamhemberg.de.

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