CDU zweifelt an Standort Seilersee

Stellungnahme zum Anmeldeverfahren

Iserlohn. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt nimmt Stellung zum heute beginnenden vorgezogenen Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen. Darin werden auch Zweifel daran geäußert, ob der Campus Seilersee überhaupt als Alternativstandort für eine zweite Gesamtschule geeignet ist.
Fragen der Eltern offen geblieben

„Das vorgezogene Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen hat zahlreiche Fragen für Eltern offen gelassen. Diesbezüglich halten wir es daher für wichtig, auf Grundlage des gültigen Ratsbeschlusses sowie Schulgesetzes (SchulG) des Landes NRW auf Folgendes hinzuweisen:

Die Realschule Bömberg bleibt bestehen, sofern Eltern ihre Kinder nicht in ausreichender Zahl für eine neue Gesamtschule am Bömberg/Wiesengrund anmelden. Gleiches gilt für die Realschule Hemberg, wenn nicht genügend Anmeldungen für eine neue Sekundarschule Hemberg zustande kommen. In diesen Fällen erfolgt eine zweite Anmelderunde für die Eltern; dann mit der Möglichkeit, dass sie ihr Kind in gewohnter Weise an der Realschule am Bömberg bzw. der Realschule am Hemberg anmelden können. Die Realschule in Letmathe wird auch unabhängig von der Schuldiskussion in Iserlohn weiterhin als Realschule geführt, an der die Eltern ihre Kinder regulär anmelden können.

Es liegt gemäß §81 SchulG keinerlei Ermessensspielraum bei der Mindestgröße einer Gesamtschule vor. Eine entsprechende Äußerung des Bürgermeisters ist schlichtweg unzutreffend und wird in der nächsten Ratssitzung erwartungsgemäß korrigiert werden. Für die Errichtung einer möglichen zweiten Gesamtschule am Bömberg/Wiesengrund sind zwingend mindestens 100 Schüler/innen in der Jahrgangsstufe 5 notwendig. Wird diese Zahl auch nur um einen Schüler/eine Schülerin unterschritten, kommt die zweite Gesamtschule nicht zustande. In diesem Fall können die Eltern in gewohnter Weise die bereits existierenden weiterführenden Schulen (z. B. die Realschulen) anwählen (siehe oben).

Ratsbeschluss vom 28. Oktober

Der Ratsbeschluss vom 28. Oktober bindet Bürgermeister und Verwaltung klar an diese Vorgaben: ,Die Beschlüsse zu 1. und 2. [d. h. Gründung einer zweiten Gesamtschule, Anmerkung] stehen unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren 100 Anmeldungen (Mindestzahl für das Zustandekommen einer Gesamtschule) auch tatsächlich erreicht werden. Kommt die Gesamtschule auf Grund einer zu geringen Anmeldezahl nicht zu Stande, so besteht die Realschule am Bömberg fort.’ (Ratsdrucksache 9/0201)
Fehlende Fläche für Aula und Sporthalle

Völlige Planungsunsicherheit herrscht an einem für die zweite Gesamtschule lediglich angedachten Standort Seilersee. Die ersten groben internen Planungen zeigen aus baulicher Sicht, dass auf Grund der fehlenden Flächen (Aula, Sporthallen, Verwaltungsräume etc.) ausdrücklich nicht davon ausgegangen werden kann, dass am Standort Seilersee jemals eine Gesamtschule entstehen kann.“

Heute beginnt das vorgezogene Anmeldeverfahren

Iserlohn. Am heutigen Samstag beginnt das vorgezogene Anmeldeverfahren für die Gesamtschule Nußberg, die geplante neue Gesamtschule Wiesengrund/Bömberg sowie für die geplante Sekundarschule Hemberg. Bis Donnerstag, 5. Februar, täglich von 8 bis 12 Uhr, sowie zusätzlich am Montag, 2. Februar, von 15 bis 18 Uhr, können Eltern ihre Kinder für diese drei Schule anmelden.
Die Anmeldungen für die Gesamtschule Nußberg werden im Sekretariat an der Langerfeldstraße 84 entgegengenommen. Die Anmeldungen für die Gesamtschule Wiesengrund/Bömberg finden im Sekretariat der Hauptschule Wiesengrund im Wiesengrund 35 statt.
Für die Anmeldungen an der Sekundarschule Hemberg steht das Sekretariat der Realschule Hemberg im Alexander-Pfänder-Weg 9 zur Verfügung.

Defizite im Umgang mit Eltern und Bürgern

Stellungnahme der AfD zum vorgezogenen Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen

Text im IKZ am 28.01.2015:

Iserlohn. Zur Schuldiskussion bezieht die AfD Stellung. Ratsmitglied Alexander Languth schreibt dazu:
„Die Spannung steigt in Iserlohn. Am Samstag beginnt das sogenannte ,vorgezogene Anmeldeverfahren’ für die vom Rat beschlossenen neuen Schulen. Die Eltern haben also ab Samstag die Möglichkeit, ihre Kinder entweder für die zweite Iserlohner Gesamtschule oder aber auf die neue Schulform der Sekundarschule anzumelden. Soweit so gut – so hat es der Rat beschlossen.

Die Fraktion der Alternative für Deutschland sieht sich allerdings trotz der vom Rat geschaffenen Tatsachen verpflichtet, die augenscheinlichen Defizite im Umgang mit Eltern und Bürgern deutlich anzuprangern:

1. Die Aussage des Bürgermeisters, dass die Rücknahme der Genehmigung selbst bei nicht Erreichen der laut Schulgesetz NRW erforderlichen Schülerzahlen Ermessenssache der Bezirksregierung sei, riecht für den aufmerksamen Leser deftig nach Politik ohne Rücksicht auf die Betroffenen. Bisher wurde das Erreichen der vorgegebenen Anzahl von Schülern jedenfalls stets als Voraussetzung für das Zustandekommen der Schulen kommuniziert.

2. Im Rahmen der bisherigen Berichterstattung ist nicht hinreichend klar geworden, dass diejenigen Eltern, die für ihre Kinder die Haupt- oder Realschulen bevorzugen, sich bei dem vorgezogenen Anmeldeverfahren (ab 31. Januar) nicht beteiligen sollten. Werden in diesem Verfahren nicht genügend Anmeldungen für die beiden neuen Schulformen erzielt, so erhalten die Eltern Iserlohns plötzlich das, was ihnen das Bildungsbündnis so vollmundig versprochen hat: echte Wahlfreiheit. Dann nämlich startet ab dem 16. Februar das reguläre Anmeldeverfahren, das die Möglichkeit zur Anmeldung auf die herkömmlichen Schulen (Haupt- bzw. Realschule) eröffnet, wenn die Gesamt- bzw. Sekundarschule eben nicht eine ausreichende Anzahl von Anmeldungen erhalten haben.

Aussagen von SPD & Co. geradezu zynisch

Wer den Eltern auf den Info-Abenden zugehört und eventuell sogar mit ihnen gesprochen hat, der weiß, dass diese Frage viele Eltern sehr beschäftigt. Lobend erwähnen muss man in diesem Fall die Erste Beigeordnete Katrin Brenner, die diese Zusammenhänge auf Nachfrage stets objektiv vermittelt hat. Dass SPD & Co. diese Chronologie zu keinem Zeitpunkt ausreichend transparent dargestellt haben, andererseits aber davon schwadronieren, die Entscheidung liege nun dort, wo sie hingehört (nämlich in den Händen der Eltern), ist geradezu zynisch.

3. In der Ratssitzung vom 16. Dezember hat der Bürgermeister persönlich der Bürgerinitiative ,Schulen am Bömberg’ die Beantwortung ihres Fragenkataloges noch vor dem Anmeldeverfahren zugesagt. Auch auf nochmalige schriftliche Einforderung dieses Versprechens vor einer Woche kommt aus dem Bürgermeisterbüro nur Schweigen. Als wolle man diese für die eigene Interessenlage unangenehmen Fragen lieber aussitzen – zumindest solange, bis sie keinen Schaden mehr anrichten können.“

Bezirksregierung erteilt Genehmigung für die neuen Schulen

Formal korrektes Verfahren: Regierungspräsident Bollermann überreicht Bescheid an Bürgermeister Dr. Ahrens

Text: IKZ vom 23.01.2015

Arnsberg/Iserlohn. Regierungspräsident Gerd Bollermann hat am Donnerstag in Arnsberg die Genehmigungsbescheide für die Errichtung der Gesamtschule Bömberg und der Sekundarschule Hemberg an Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens übergeben.

„Ich freue mich sehr, dass wir im Oktober nach viereinhalbjähriger Debatte einen Ratsbeschluss herbeiführen konnten und die Bezirksregierung uns nun bestätigt hat, dass wir innerhalb des Verfahrens und trotz der Kürze der Zeit alle erforderlichen Unterlagen vollständig und inhaltlich korrekt vorgelegt haben“, betont Ahrens, der einen gleichlautenden Passus in den beiden Genehmigungsbescheiden für besonders erwähnenswert hält. Demzufolge räumt sich der Regierungspräsident das Recht ein, die Genehmigungen zu widerrufen, sollten für die beiden Schulen nicht die erforderlichen Anmeldezahlen von 75 Kindern (Sekundarschule) und 100 Kindern (Gesamtschule) zusammenkommen. Bürgermeister Dr. Ahrens: „Ich halte das für bemerkenswert, weil diese Passage besagt, dass selbst dann, wenn die erforderlichen Zahlen möglicherweise knapp verfehlt werden, nicht zwangsläufig eine Rücknahme der Genehmigung erfolgen würde, sondern dies im Ermessen der Bezirksregierung liegt.“

Durch die Erteilung der Genehmigungsbescheide steht endgültig fest, dass das Iserlohner Verfahren zur Neugestaltung der Schullandschaft nun auch mit dem Segen der Aufsichtsbehörde fortgesetzt werden kann. Der nächste und entscheidende Schritt: Die Ende Januar beginnende vorzeitige Anmeldephase, während der die Eltern der diesjährigen Viertklässler entscheiden können, ob ihr Kind die Gesamtschule Iserlohn am Nußberg, die Gesamtschule Bömberg oder die Sekundarschule Hemberg besuchen soll. Bürgermeister Ahrens: „Die Eltern haben die Wahl. Die Entscheidung liegt nun in ihren Händen - dort, wo sie hingehört.“ tp

Schulanmeldung: Wo, wann, wie? Eltern der Viertklässler haben die Wahl

 

Text, IKZ vom 27.01.2015

Schulanmeldung: Wo, wann, wie?
Eltern der Viertklässler haben die Wahl

Iserlohn. In Kürze melden Eltern ihre Kinder zu den weiterführenden Schulen an. Dazu hat es bereits Anschreiben an die Eltern, Veröffentlichungen in den Medien und Informationsveranstaltungen gegeben. Die Stadtverwaltung teilt nun noch einmal zusammenfassend die verschiedenen Zeiträume, Termine und Orte für die Anmeldung mit.
Verfahren beginnt am 31. Januar

Im Rahmen eines so genannten vorgezogenen Anmeldeverfahrens können von Samstag, 31. Januar, bis Donnerstag, 5. Februar, täglich von 8 bis 12 Uhr, sowie zusätzlich am Montag, 2. Februar, von 15 bis 18 Uhr die Kinder an der Gesamtschule Nußberg und an den neu geplanten Schulen Gesamtschule Wiesengrund / Bömberg und  Sekundarschule Hemberg angemeldet werden.

Die Anmeldungen werden angenommen für die Gesamtschule Nußberg im Sekretariat, Langerfeldstraße 84, für die Gesamtschule Wiesengrund / Bömberg im Gebäude der Hauptschule Im Wiesengrund, Sekretariat, Im Wiesengrund 35, für die Sekundarschule Hemberg im Gebäude der Realschule Hemberg, Sekretariat, Alexander-Pfänder-Weg 9.
Eine Anmeldung an den Realschulen Bömberg und Hemberg sowie der Hauptschule Martin-Luther ist nicht möglich.

In der Zeit von Mittwoch, 18. Februar, bis Dienstag, 24. Februar, kann dann an folgenden Schulen angemeldet werden: Gymnasien Letmathe und An der Stenner, Märkisches Gymnasium, Realschule Letmathe und Hauptschule Letmathe. Die Anmeldungen werden jeweils in den Sekretariaten in der Zeit zwischen 8 und 12 Uhr und zusätzlich am Donnerstag,19. Februar, von 16 bis 18 Uhr angenommen.

Zur Anmeldung sind nach Angaben der Stadtverwaltung folgende Unterlagen mitzubringen: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Original des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 mit der Schulformempfehlung, Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule (gibt es von der Grundschule), Nachweis der Alleinsorge (nur, falls allein sorgeberechtigt).

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